Zeitliche Arbeitsminderung möglich?? (Freistellung)

hackenberger, Monday, 12.03.2012, 18:54 (vor 4437 Tagen) @ hackenberger

Hallo,

zu dem Thema folgenden Hinweis, der anlaog auch für SchwbV gilt.

§ 37 Abs.2 BetrVG, Auszug aus DKK Rn. 13

Der Anspruch des BR-Mitglieds auf Freistellung von der beruflichen Tätigkeit erschöpft sich nicht darin, lediglich die zur ordnungsgemäßen Durchführung der BR-Aufgaben erforderliche Freizeit zu erhalten. Der AG ist vielmehr verpflichtet, bei der Zuteilung des Arbeitspensums auf die Inanspruchnahme durch BR-Tätigkeit während der Arbeitszeit angemessen Rücksicht zu nehmen. Daraus folgt, dass ein BR-Mitglied nicht mit dem Arbeitspensum eines Vollzeitbeschäftigten belastet werden darf (vgl. BAG 27. 6. 90, BB 91, 739 = PersR 92, 76,; Fitting Rn. 21; SWS, Rn. 9; v. Hoyningen-Huene, S. 168 f.; DKKF-Wedde, § 37 Rn. 8, 37).


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