Zeitliche Arbeitsminderung möglich?? (Freistellung)

hackenberger, Thursday, 08.03.2012, 21:29 (vor 4441 Tagen) @ hackenberger

Hallo "Trick27",

habe ja diesen Pkt ganz vergessen.
» Werde aber auch zu Termin geladen von nicht SB. Habe ich da
» überhaupt ein Anspruch drauf>
Wer lädt und zu welchen Themen>

Die Aufgaben der SchwbV sind ja im SGB IX genau beschrieben. Für Themen/ Aufgaben welche nicht zu den Aufgaben der SchwbV zählen, kann man selbstverständlich nur die Freizeit z.B. Pausen nutzen.


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