Änderungsantrag (Antragstellung / Widerspruch)

DickesHemd, NRW, Friday, 10.08.2012, 11:06 (vor 4287 Tagen)

Hallo zusammen,
ich habe Fragen zum Änderungsantrag.
Ein Mitarbeiter (GdB 40) hat einen Änderungsantrag gestellt. Aktuelle ärztliche Gutachten hat er dem Antrag beigefügt, ebenso die Namen und Anschriften seiner behandelnden Ärzte.
Nun ist der Mitarbeiter aufgefordert worden, sich von einem vom Versorgungsamt genannten Arzt untersuchen zu lassen.

Meine Fragen dazu sind, muss der Mitarbeiter dem folgeleisten, obwohl es nicht ein Arzt seines Vertrauens ist>
Hat das Versorgungsamt das Recht dazu>
Wenn es für das Versorgungsamt Klärungsbedarf gibt, warum reicht die Auskunft der behandelnden Ärzte nicht>

--
Viele Grüße
DickesHemd

Kein Vormarsch ist so schwer wie der zurück zur Vernunft. (Bertholt Brecht)


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion