Änderungsantrag (Antragstellung / Widerspruch)

Hotte, Stuttgart, Friday, 10.08.2012, 12:03 (vor 4287 Tagen) @ DickesHemd

Hallo

»
» Nicht das ich deine Antwort in Zweifel ziehe, wo kann ich diese Bedingungen
» / Regeln nachlesen. Ich habe im Internet nichts gefunden.

1. Schau mal auf den Antrag unter Punkt VI Datenschutz und weitere Erklärung.
Da ist die Mitwirkungspflicht geregelt.
Gesetzlich steht sie in § 60 SGB I

LG
Hotte

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Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."


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