Änderungsantrag (Antragstellung / Widerspruch)
Hallo Heinz,
» § 62 Untersuchungen SGB I
schau mal hier
unter P VI
Die Mitwirkunspflicht wird komplett im 3.Abschnitt ( §60 - §67) SGB I geregelt
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_1/
LG
Hotte
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Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."