Änderungsantrag (Antragstellung / Widerspruch)

Heinz SBV, NRW, Friday, 10.08.2012, 12:10 (vor 4287 Tagen) @ DickesHemd

Hallo Hotte,

§ 62 Untersuchungen SGB I
Wer Sozialleistungen beantragt oder erhält, soll sich auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers ärztlichen und psychologischen Untersuchungsmaßnahmen unterziehen, soweit diese für die Entscheidung über die Leistung erforderlich sind.

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Herzliche Grüße

Heinz SBV


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