sbM: Vergütung SBV-Sprechstundenbesuch (Allgemeines)
Hallo,
irgendwie stehe ich gerade mal wieder total auf der Leitung und mein AG versucht mal wieder auszutesten, wie weit er gehen kann.
Eine Kollegin (Schichtarbeiterin in anderem Betriebsteil) hat einen Termin außerhalb ihrer Arbeitszeit bei der SBV vereinbart, um sich eine ausführliche Erstberatung einschließlich Antragstellung angedeihen zu lassen.
Wie bisher auch habe ich der Kollegin eine Bestätigung ausgestellt, daß sie bei mir war, daß die Inanspruchnahme der SBV außerhalb der Arbeitszeit notwendig war und das die Zeit einschl. An- und Abfahrt zu vergüten ist. Das Ganze mit Verweis auf analoge Anwendung des § 39 BetrVG.
Nun zweifelt mein AG generell die Vergütungspflicht an und verlangt von mir den zwingenden Beweis, daß entweder § 39 BetrVG anwendbar ist, oder eine sonstige Rechtsvorschrift den Vergütungsanspruch regelt. Jetzt suche ich mir einen Wolf in den Kommentierungen zu den §§ 95,96 und finde nix zu der "Petitesse" Sprechstunde und die Vergütung bei Inanspruchnahme der Sprechstunde bzw. Terminvereinbarung außerhalb der regulären Arbeitszeit des sbM.
Sehe ich den Wald vor lauter Bäumen nicht >>>
Kann mir mal bitte jemand "aufs Pferd helfen">>>
Oder lag ich jetzt 8 Jahre lang daneben und der AG muß nicht vergüten >>>
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&Tschüß
Wolfgang