sbM: Vergütung SBV-Sprechstundenbesuch (Allgemeines)

albarracin, Baden-Württemberg, Tuesday, 23.10.2012, 09:25 (vor 5113 Tagen) @ Hotte

Hallo Bernhard und alle Anderen,

erst mal danke für Deine ausführliche Antwort. Die Rn 28 vom DKK hat mir doch sehr viel weiter geholfen.

Schließlich ist unser Problem nicht die Schichtarbeit an sich, auf die Hotte abzielt, sondern das Verlassen des Arbeitsplatzes während der Arbeitszeit von Fahr- und Aufsichtspersonal, für das dann zwingend Ersatz organisiert werden muß.
Da diese Ersatzbeschaffung für relativ kurze Zeit immer ein großer Aufwand ist und auch nicht immer zu gewährleisten ist - zB bei angespannter Personallage - haben SBV (und auch BR) regelmäßig für diesen Personenkreis Termine außerhalb der Dienstzeiten gelegt. Wir waren immer der Meinung, damit unseren speziellen betrieblichen Gegebenheiten besser gerecht zu werden. Die meisten KollegINNen haben dann auch - trotz entsprechender Info - diese Zeit nicht geltend gemacht.
Warum das ausgerechnet jetzt bei uns "hochgepoppt" ist, weiß eigentlich auch kein Mensch.
Der BR steht jedenfalls uneingeschränkt hinter der SBV und hat dem Betrieb ebenfalls für seinen Bereich mit entsprechenden Konsequenzen bei der Terminansetzung gedroht, falls dieser sich auf den Wortlaut des § 39 versucht zurückzuziehen.

Trotzdem würde ich gerne die Anwendbarkeit des § 39 BetrVG auf die SBV vorsichtshalber nochmals belegen können. Wahrscheinlich ist das alles schon längst selbstverständlich und deswegen überhaupt kein Thema mehr für so manche Kommentatoren. Im Neumann/Pahlen finde ich jedenfalls dazu nix, bei Deinen Stichworten auch nicht und auch im Netz konnte ich zwar den Anspruch als solches, aber keine Belegstelle für Rechtsprechung finden.
Könnte mir da jemand mal aus der Patsche helfen >>>

Danke im Voraus

--
&Tschüß

Wolfgang


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