sbM: Vergütung SBV-Sprechstundenbesuch (Allgemeines)

hackenberger, Tuesday, 23.10.2012, 13:11 (vor 5113 Tagen) @ albarracin

Hallo Wolfgang,

das mit dem vergleichbaren Rechtsanspruch ergubt sich aus vielen Entscheidungen zum § 96 SGB IX. Ein Urteil zu der Frage ist mir aber nicht (leider) bekannt. Doch erkläre Deinem AG doch, dass Du es gerne durch eine Klage klären würdest.

A-Z "Sprechstunden für die SchwbV"

Hier auch noch ein BAG Urteil welche ggf sogar die besondere Situation bei Dir betrifft. Also ein durchaus vergleichbarer Sachverhalt. Auch wenn es hier im Grundsatz um Sachmittel geht, wird auf § 39 (3) BetrVG eingegangen.
[link=http://www.jurpc.de/jurpc/show>id=20010078]Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 15.11.2000, 7 ABR 9/99[/link]

Auszug Abs. 19:
Angesichts der besonderen betrieblichen Struktur im Einzelhandelsunternehmen des Arbeitgebers hat der Betriebsrat die zur Verfügungstellung eines Anrufbeantworters für erforderlich halten können. Der Betriebsrat ist zuständig für die Vertretung von mehr als 60 Arbeitnehmern. Zwei Drittel der von ihm vertretenen Belegschaft ist teilzeitbeschäftigt und in Verkaufsstellen mit unterschiedlichen Öffnungszeiten tätig. Damit unterliegen bereits die zeitlichen Möglichkeiten wechselseitiger Kontaktaufnahme zwischen Arbeitnehmern und Betriebsrat erheblichen zeitlichen Einschränkungen. Hinzu kommt, daß ein Teil der Verkaufsstellen mit nur wenigen oder einem Arbeitnehmer besetzt ist und die Verkaufsstellen räumlich entfernt vom Betriebsratsbüro gelegen sind. Ein Aufsuchen der Sprechstunden des Betriebsrats während der Arbeitszeit oder eine sonstige Inanspruchnahme des Betriebsrats (§ 39 Abs. 3 BetrVG) ist auf Grund dieser betrieblichen Verhältnisse nur eingeschränkt möglich. Daher sind die Arbeitnehmer, die außerhalb der Zeiten, in denen die Betriebsratsmitglieder die einzelnen Verkaufsstellen aufsuchen, mit dem Betriebsrat in Kontakt treten wollen, auf die telefonische Erreichbarkeit des Betriebsrats angewiesen.

Tipp: Versuche genau dieses Thema in die InTV § 83 zu bekommen, dann hast Du/ habt ihr eine verbindliche Grundlage.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion