sbM: Vergütung SBV-Sprechstundenbesuch (Allgemeines)

hackenberger, Tuesday, 23.10.2012, 10:00 (vor 5113 Tagen) @ albarracin

Hallo Wolfgang,

das Recht der Sprechstunden ergibt sich aus § 96 Abs 9 SGB IX. Aus § 96 ergibt sich auch vielfach das Recht der Gleichbehandlung in Grundsatzthemen mit den BR/PR.

Es besteht grundsaetzlich, analog der Rechte aus dem BetrVG oder PersVG, das Recht der betroffenen AN bei EIGENER Betroffenheit die SchwbV waehrend der Arbeitszeit aufzusuchen. Aber dieses muss unter Beachtung auch der vergleichbaren Pflichten der Beschaeftigten aus BetrVG/ PersVG erfolgen.

Ein weiterer Punkt waere auch das Thema "Schwerbehindertenversammlung". Aber auch das Thema den Produktionsbetrieb moeglichst nicht zu stoeren. Also, diese Themen aufgreifen um mit dem AG zu diesem Thema eine Regelung in einer Integrationsvereinbarung aufzunehmen um hier ein positive Regelung zu erhalten.

Fazit: Die SchwbV hat die gleiche Rechtsstellung wie BR/ PR und damit auch die Beschaeftigten im Thema "Kontakt/ Aufsuchen dieser".


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