abordnung (Allgemeines)

xmicha, Tuesday, 25.10.2005, 22:57 (vor 6766 Tagen)

Hallo liebe Vertrauensleute,
hab hier mal ne Frage:

Ich bin Schwerbehindertenvertreter bei uns (öfftl. Dienst) und habe für einen Schwerbehindeten Kollegen die Interessen vertreten.Zur Sache:
Wir sind zu dritt im Büro. Der eine Mitarbeiter hat den anderen gemobbt (die vorgeschichte ist klar!)
Nun ist folgendes passiert: Ich habe mich für den Kollegen eingesetzt und das Gespräch mit der Leitung gesucht. Ich selbst war auch davon betroffen (der Kollege hat mich danach auch gemieden und nicht mehr beachtet). Die Leitung hat gesagt, das man die Situation entschärfen müsse. Nun hat man mir gesagt, um die Situation zu entschärfen, müsse man mich in ein anderen Bereich vesetzen, bzw. abordnen (für 2 Monate). Ich denke, dass man hier versucht mich ausser "Gefecht" zu setzen. Kann es sein, dass ich hier wegen der Erfüllung meiner Aufgaben als SchwebV benachteiligt werde>> Ist das vom Gesetz (SGBIX) her überhaupt zulässig >>>
Sollte nicht der Kollege der dies zu verantworten hat, versetzt bzw. abgeordnet werden> Liegt hier eine Benachteiligung des SchwebV. vor>
Wäre um schnelle Antwort dankbar.
Gruß Micha


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