Beteiligung der SBV bei persönlicher Betroffenheit der VP (Allgemeines)

xmicha, Trier, Friday, 28.10.2005, 09:14 (vor 6764 Tagen) @ Wolfgang E.

Hallo Wolfgang,
danke für die Antwort.
» Soweit die Vertrauensperson von der Abordnung persönlich betroffen ist,
» ist das stellvertretende Mitglied der Schwerbehindertenvertretung
» wegen Interessenskollision zu beteiligen
Ich habe leider keinen Stellvertreter (Mangels Interesse der Kollegen).

» Sofern aber beispielsweise der Fürsorgeerlass in Bayern anwendbar sein
» sollte, wäre ggf. die Bezirks-SBV bei persönlicher Betroffenheit
» der örtlichen SBV zu beteiligen
Das werd ich mal prüfen. Wir sind RLP aber evtl. gibt es das bei uns auch.

nochmals Danke und Grüße
Micha


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