Beteiligung der SBV bei persönlicher Betroffenheit der VP (Allgemeines)
Hallo Wolfgang,
danke für die Antwort.
» Soweit die Vertrauensperson von der Abordnung persönlich betroffen ist,
» ist das stellvertretende Mitglied der Schwerbehindertenvertretung
» wegen Interessenskollision zu beteiligen
Ich habe leider keinen Stellvertreter (Mangels Interesse der Kollegen).
» Sofern aber beispielsweise der Fürsorgeerlass in Bayern anwendbar sein
» sollte, wäre ggf. die Bezirks-SBV bei persönlicher Betroffenheit
» der örtlichen SBV zu beteiligen
Das werd ich mal prüfen. Wir sind RLP aber evtl. gibt es das bei uns auch.
nochmals Danke und Grüße
Micha