abordnung (Allgemeines)

Franz Nestler @, Friday, 28.10.2005, 08:32 (vor 6764 Tagen) @ xmicha

Hallo Micha

Wichtig ist, das du den PR auf deine Seite bringst. Nur er kann als Stufenvertretung deine Abordnung verhindern.

Solltest du das nicht schaffen, so wird es dir wie mir ergehen, du wirst gegen deinen Willen abgeornet bzw. sogar versetzt, dennn man wird sich dann immer dahin gehend äußern, dass du ja in deiner Tätigkeit als VP nicht eingeschränkt bist (in diesem Falle gibt es keinen Abordnungsschutz)

Kannst du jedoch beweisen das dies nicht der Fall ist, hast du gute Karten, dann kann dir der Schwerbehindertenbeauftragte deines Bundeslandes dabei helfen.

Bei mir hat das leider nicht funktioniert
Also schau das du den PR auf deine Seite.

Toi toi toi

Franz Nestler


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