abordnung (Allgemeines)

Magdalena @, sonstwo, Friday, 28.10.2005, 19:54 (vor 6764 Tagen) @ xmicha

Hallo Micha, ich bin auch ein SBVler im öffentlichen Dienst. Im öffentlichen Dienst gibt es immer eine örtl. SBV, einen Bezirk-SBV und einen Haupt-SBV. Wenn die örtliche SBV mit einem Problem selbst betroffen ist, ist die nächste Stufenvertretung - also der Bezirk-SBV - für den örtlichen SBV zuständig! Dies ergibt sich aus dem Fürsorgeerlass! Dies hat bereits Wolgang E. auch schon geschrieben. Bgzl. Umsetzung usw. ist auch Dein Bezirk-SBV anzuhören! Er ist gemäß § 95 II Satz 1 SGB IX in allen Angelegenheiten unverzüglich und umfassend zu unterrichten und vor einer Entscheidung anzuhören. Wird dieses nicht gemacht, so kann der Bezirk-SBV die Entscheidung aussetzen lassen. Dafür muß er keinen Antrag stellen, sondern, er setzt die Entscheidung gemäß § 95 II Satz 2 SGB IX aus. In der Praxis freuen sich die Arbeitgeber/GruLei. usw. nicht besonders, aber nur, wenn wir als SBVler mal eine Entscheidung aussetzen lassen und den § 156 SGB IX mit erwähnen, werden sie hellhörig!

Ich selbst ließ auch schon 2 Entscheidungen aussetzen! Da bewegt sich dann auch mal beim Staat etwas! Bei der letzten Aussetzung wurde ich sogar von der Personalabteilung gefragt, wie denn so ein "Ordnungsgeldverfahren! laufen würde!!! Tja, scheinbar machen die sich dann schon mal ein paar Gedanken! Ich fand die Frage recht interessant und schmunzelte nur!

Viele Grüße,

Magdalena


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