abordnung (Allgemeines)

Micha @, Trier, Thursday, 27.10.2005, 10:45 (vor 6764 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard,
erst mal danke für die Antwort.
Du schreibst:

»
» dieser Abordnung/Versetzung müßte sowohl der BR zustimmen und Du als
» SchwbV gem § 95 gehört werden. Hier wäre dann Gelegenheit dieser zu
» widersprechen.

Ich dachte, alles was länger als drei Monate ist, dann muss der PR zustimmen aber vorher nicht. Werd mich mal in dieser Richtung schlau machen.
Gruß Micha


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