abordnung (Allgemeines)

hackenberger, Wednesday, 26.10.2005, 20:45 (vor 6765 Tagen) @ xmicha

Hallo Micha,

dieser Abordnung/Versetzung müßte sowohl der BR zustimmen und Du als SchwbV gem § 95 gehört werden. Hier wäre dann Gelegenheit dieser zu widersprechen.

Ich würde aber im Vorfeld ein Gespräch suchen ggf. in Begleitung/Unterstützung der BR/PR.

Sofern Du dir keinerlei Vorwürfe vorzuwerfen hast, würde ich hier auch eine "ungünstige" Entscheidung des AG sehen.


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