abordnung (Allgemeines)
Hallo Micha,
dieser Abordnung/Versetzung müßte sowohl der BR zustimmen und Du als SchwbV gem § 95 gehört werden. Hier wäre dann Gelegenheit dieser zu widersprechen.
Ich würde aber im Vorfeld ein Gespräch suchen ggf. in Begleitung/Unterstützung der BR/PR.
Sofern Du dir keinerlei Vorwürfe vorzuwerfen hast, würde ich hier auch eine "ungünstige" Entscheidung des AG sehen.