Beteiligung der SBV bei persönlicher Betroffenheit der VP (Allgemeines)

Wolfgang E., Thursday, 27.10.2005, 21:47 (vor 6764 Tagen) @ xmicha

» Ich bin Schwerbehindertenvertreter bei uns (öfftl. Dienst) ... Nun hat man
» mir gesagt, um die Situation zu entschärfen, müsse man mich in ein anderen
» Bereich vesetzen, bzw. abordnen (für 2 Monate)...

Soweit die Vertrauensperson von der Abordnung persönlich betroffen ist, ist das stellvertretende Mitglied der Schwerbehindertenvertretung wegen Interessenskollision zu beteiligen
(Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 03.08.1999, 1 ABR 30/98, entsprechend)

Sofern aber beispielsweise der Fürsorgeerlass in Bayern anwendbar sein sollte, wäre ggf. die Bezirks-SBV bei persönlicher Betroffenheit der örtlichen SBV zu beteiligen
(Fürsorgeerlass Bayern vom 17.04.2002, Nr. XIII.2.4)


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