Konstituierende BR-Sitzung (Allgemeines)

Heinrich, Tuesday, 06.05.2014, 16:02 (vor 3650 Tagen) @ onkel

Hallo Onkel!

Da hier keine Belange der Schwebvertretung berührt seien, sei eine Teilnahme nicht notwendig.

Kann und will mir nicht vorstellen, dass eine derart abwegige Behauptung von einem Verdi-Verantwortlichen stammt, da eine solche Argumentation nach den Gesetzesmaterialien seit Jahrzehnten unhaltbar ist und eher auf Halbwissen hinweist. Nachlesbar in jedem Fachkommentar sowie im amtlichen Fachlexikon 2014, Abschnitt Teilnahmerecht. Von besonderem Interesse für die SBV ist definitiv ein BR-Vorsitzender, der ggü. den Belangen sbM aufgeschlossen ist, und der sich in der Vergangenheit nicht etwa mit (diskriminierenden) Voruteilen im Betrieb gegenüber schwerbehinderten Beschäftigten hervorgetan hat.

Unter Aktenzeichen VGH Bayern 17 P 96.1403 kann man das nachlesen, dass die Teilnahme nicht möglich ist.

Diese Fehleinschätzung des VGH München vom 31.07.1996 aus dem letzten Jahrhundet kann schon deshalb nicht zur Ausgrenzung der SBV (bzw. der JAV) herangezogen werden, da sie die Gesetze der Logik, an die ja auch die Instanzengerichte gebunden sind, grob missachtet. So sehen das im Ergebnis auch der Beamtenbund und die Tarifunion, ebenso wie der DGB, Verdi, die BIH, die Bundesregierung, die Prof. Blanke, Düwell und Knittel sowie der Großkommentar Altvater/Kröll zum BPersVG, um nur einige wenige Beispiele zu nennen.

Die SBV wird bei uns NICHT zur konstituierenden Sitzung geladen.

Nach dem bundesgesetzlichen Wortlaut des weit gefassten § 95 Abs. 4 SGB IX und § 32 BetrVG ist die SBV zu "allen" Sitzungen des Betriebsrats einzuladen. Das Teilnahmerecht ist also umfassend ausgestaltet. Und "alle" bedeutet nun mal nach allgemeinem Sprachgebrauch "alle" und nicht "alle minus 1", also ohne Einschränkung. Diese Grundbegriffe der Mengenlehre sollte auch der regionale Verdi-Funktionär sowie der örtliche Wahlvorstand und auch der örtliche Betriebsrat kapieren...


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