Konstituierende BR-Sitzung (Allgemeines)

SBV_AZHV, München - Bayern, Tuesday, 13.05.2014, 17:41 (vor 3643 Tagen) @ Heinrich

Im Standardkommentar Fitting Ausgabe 26:

§29 Rd.Nr 14

... Wegen des beschränkten Zwecks der konstituierenden Sitzung haben kein Teilnahmerecht und sind auch nicht zu laden die Schwerbehindertenvertretung und eine Mitglied der JugAuzubiVertretung (GK-Raab Rn17; WPK Rn.4; insoweit aA DKKW-Wedde Rn. 10 Düwell/Blanke Rn.7 Richardi/Thüsing Rn.7 HSWGNR Rn.11, die trotz bejahung eines Teilnahmerechtes allerdings keine Ladungspflicht vorsehen) ....


Dieser Kommentar macht es meiner Sicht nicht leichter ...:-(

Gruß
Markus


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