Frage zur Stellungnahme zur GL des BR (Gleichstellung)

albarracin, Baden-Württemberg, Monday, 16.06.2014, 13:19 (vor 3609 Tagen) @ ciralifan

Hallo,

» BR ist ein demokratisches Gremium und alles was der BR
» unterschreibt ist per Beschlussfassung zu tun.
1.
Diese Begründung ist in dieser Pauschalität Quatsch und läßt mangelhafte Grundkenntnisse derjenigen BRM vermuten, die sowas von sich geben.
Die Stellungnahme des BR zur Gleichstellung ist kein mitbestimmungsrelevanter Tatbestand iSd BetrVG, sondern lediglich "Tagesgeschäft", da es hier um Fakten geht, die sich einer Beurteilung durch Abstimmung entziehen. Über was will denn das Gremium eigentlich abstimmen> Die erhöhten Fehlzeiten, Konflikte am Arbeitsplatz, betriebsärztliche Empfehlungen oder was auch immer > Dieser Wunsch ist doch letztendlich absurd.

Wir haben einen (beschließenden) Personalausschuß. Die Rechte des PA sind durch GO gem. § 28 BetrVG definiert.Dabei ist auch die Erledigung der im Zusammenhang mit dem PA anfallenden laufenden Geschäfte (einschl. Stellungnahme zur GS) dem (gewählten) Sprecher bzw. Stellvertreter übertragen.
Der Sprecher unseres PA bekommt (mit Zustimmung des betroffenen AN !!!) die Stellungnahme der SBV, schreibt diese (leicht verändert) ab und schickt beide an die AA. So ist sicher gestellt, das die Personalabteilung schreiben kann, was sie will, ohne daß dies schädlichen Einfluß auf die Entscheidung der AA hat.
Dieses Verfahren ist von uns mehrfach rechtlich geprüft worden und rechtssicher.

--
&Tschüß

Wolfgang


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