Frage zur Stellungnahme zur GL des BR (Gleichstellung)

Franz Hose, Friday, 20.06.2014, 13:30 (vor 3604 Tagen) @ jp

Der Vorsitzende kann den Betriebsrat nur im Rahmen der gefassten Beschlüsse vertreten (§ 26 Abs. 2 BetrVG). Selbstverständlich muss das Gremium mehrheitlich beschliessen ob Stellung genommen werden soll und wenn ja "wie" (Formulierung der Sätze und die korrekten Antworten).

Ihr dürft die SBV Funktion (Alleinentscheider) nicht mit dem Betriebsrat vergleichen. Der Betriebsrat handelt nur per Beschluss, anders geht es nicht.


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