Frage zur Stellungnahme zur GL des BR (Gleichstellung)
Hallo ciralifan,
da drei Stellungnahmen (Arbeitgeber, Betriebsrat und Schwerbehindertenvertretung) erforderlich sind werden diese auch von der jeweils zuständigen Person bearbeitet.
Dies im kompletten Gremium zu behandeln halte ich für sehr unglücklich.
Da die Person ein Handicap hat, sollte es das Ziel sein eine Gleichstellung zu erreichen.
Deshalb wäre dieses Thema beim BR-Vorsitz am besten aufgehoben.
Wenn die Person damit einverstanden ist, kann die Stellungnahme des BR und der SBV gemeinsam erfolgen.
Die Stellungnahmen nicht zum Arbeitgeber wie mancherorts praktiziert, sondern direkt an die Agentur für Arbeit.
Viel Erfolg
jp
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jp