Frage zur Stellungnahme zur GL des BR (Gleichstellung)

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Saturday, 21.06.2014, 11:49 (vor 3603 Tagen) @ Franz Hose

Lieber Franz,
vor dem inhaltlichen 3 Dinge:
Erstmal Herzlich Willkommen hier im SBV-Forum :flower:
Dann bitte ich dich dein Profil zu vervollständigen. Nach diesem bist du Personalrat. Ein paar weitere Daten wären sinnig um deine Einlassungen nachvollziehen zu können.
Und drittens möchte ich Jopes Anliegen mit der Netiquette unterstreichen.

Zum Inhalt:
» Datenschutz> Da musst du die Bundesagentur für Arbeit fragen, die dem BR die Daten zuschickt zwecks Stellungnahme. Hat diese vorher die Zustimmung des Betroffenen eingeholt bevor sie dem BR die Daten zuspielt>
Ja hat sie! Wenn du einen GL-Antrag bearbeitest wirst du auf Seite 5 die Zustimmung dazu geben mit dem Verweis, dass ohne diese eine Bearbeitung seitens der AfA aufgrund fehlender Mitwirkung abgelehnt wird.

» Sobald der Brief vom BR-Vorsitzenden angenommen wird, ist es ohnehin zu spät. Dann hat dieser seine Funktion als Empfangsberechtigter erfüllt und darf die Informationen gar nicht mehr geheim halten.
Soll er nicht und muss er nicht und hat auch keiner der Schreiber verlangt.

» Dann nämlich sind dem Betriebsrat die Unterlagen zugegangen und jedes BR-Mitglied hat Einsichtsrecht.
Auch das stimmt. Bis jetzt ist es auch nur ein leeres Blatt mit der Aufforderung zur Stellungnahme.

Die sonstigen Aussagen zur Ausschussarbeit und Mitbestimmung stehen hier auch nicht zur Debatte, denn dazu muss sich das Gremium (egal ob BR oder PR) seine eigenen Regeln (im Rahmen der Gesetze) schaffen.

In den mir bekannten Gremien (und das sind viele) fertigt ein vom Gremium ermächtigtes Mitglied (muss nicht der Vorsitzer sein) die GL-Stellungnahme, meistens in Zusammenarbeit mit der SBV und dann wie Jope schon schreibt, ab zur AfA ohne dem AG Einblick zu gewähren.
In der nächsten Sitzung wird dann ggf. "zur Kenntnisnahme" darüber berichtet!

Nachdem dies überwiegend so praktiziert wird, und noch keinerlei juristische Beanstandungen deswegen in den Datenbanken zu finden sind, scheint es die korrekte Vorgehensweise zu sein.

Aber nachdem ja nun 2 Gremien (deines und das vom Ursprungfragesteller) den formellen Weg beschreiten kann sich das ja möglicherweise ändern.

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter


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