Frage zur Stellungnahme zur GL des BR (Gleichstellung)

Heinrich, Thursday, 26.06.2014, 16:04 (vor 3598 Tagen) @ heinrich s

Hallo Heinrich S,,

» die Stellungnahme sollte nur vom Arbeitgeber, Betriebsrat und der VP Schwb
» an die Agentur für Arbeit weitergegeben werden.
Genau so ist es!

» Was hat das Gremium vom BR damit zu tun.
Du solltest Dich ggf einmal mit dem BetrVG und dem Begriff Betriebsrat/ BR befassen. Also auch wer ist der BR und was sind dessen Aufgaben und wie handelt dieser. Weiter was, wer ist der BRV und wer, was ist das BRM>

Das Gesetz, verlangt hier eine Stellungnahme des Betriebsrat, BR und nicht die eines BRM oder ggf BRV.

» Hier sollte auch die Verschwiegenheit gegenüber der betroffenen Person
» gewahrt werden.
Verschwiegenheit ist im BR Gremium auch lt. BetrVG gewahrt, da alle gesetzl. dazu vetpflichtet sind. Eine Behandlung eines BR Themas, Vorganges lt. BetrVG im Gremium kann nie die Verschwiegenheit verletzen.

Aber ja, in vielen Gremien ist es so geregelt, dass hier ein BR oder der BRV diese Stellungnahme in Rücksprache mit dem Betroffenen und ggf der SBV fertigt. Ist aber so nicht die gesetzliche Pflicht.


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