Keine Gleichstellung trotz ausreichender Begründung (Gleichstellung)

albarracin, Baden-Württemberg, Tuesday, 02.09.2014, 14:49 (vor 3530 Tagen) @ andreasb

Hallo,

da Du zulässige (Druck zur Teilzeitarbeit) und unzulässige (allg. Arbeitsplatzabbau) Gründe miteinander vermischt hast, kann sich die einzelne AA jetzt selbst aussuchen, welcher der Gründe für sie überwiegt.
So kommen derartige Entscheidungen zustande, weil es offensichtlich an Grundwissen über Gleichstellungsgründe fehlt. :-(
Deswegen war deine Begründung eben nicht ausreichend.
Hättest Du den von Hans-Peter verlinkten Gleichstellungserlass der AA mal gelesen, wärst Du nämlich genau darauf gestoßen, daß allgemeiner Arbeitsplatzabbau eben kein Gleichstellungsgrund ist.
Aus diesem Grund ist es auch idR vollkommen überflüssig, im Formular zur Stellungnahme die Nr. 5 ("sonstige Gründe") zu beantworten, da dies regelmäßig in die Irre führt. Ein "nein" anzukreuzen, reicht völlig aus.
Statt nachzufragen - was jetzt wahrscheinlich eh' nichts mehr bringt und auch nicht Deine Aufgabe ist- wäre es auch besser gewesen, mal im Vorfeld mit der betreffenden AA Kontakt aufzunehmen, um über den Fall zu sprechen.

In einem Widerspruchsverfahren muß nun versucht werden darzulegen, daß die zulässigen Gründe auch ohne den allgemeinen Arbeitsplatzabbau aus sich heraus eine Gefährdung des Arbeitsverhältnisses bzw. eine behinderungsbedingte Diskriminierung darstellen. Das wird für denjenigen, der das schreiben muß, wahrscheinlich ganz schön schwierig.

Sofern es sich bei der abgelehnten AN um ein Gewerkschaftsmitglied handelt, würde ich sie eher an den gewerkschaftlichen Rechtsschutz verweisen, wo oft professioneller gearbeitet wird. Sozialrecht ist im gewerkschaftlichen Rechtsschutz voll erfasst.

--
&Tschüß

Wolfgang


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