Keine Gleichstellung trotz ausreichender Begründung (Gleichstellung)

albarracin, Baden-Württemberg, Tuesday, 02.09.2014, 18:59 (vor 3530 Tagen) @ andreasb

Hallo,

Du hast überhaupt keinen Grund, beleidigt zu sein.

Ich habe mich bei meiner Bewertung an die von Dir vorgegebene Fallschilderung gehalten.
Wenn Du auf allgemeinen Arbeitsplatzabbau verwiesen hast, dann ist das nun mal ein grundlegender Fehler. So was muß man der AA schlicht und ergreifend nicht auf die Nase binden, um bei einem übelwollenden Sachbearbeiter den Ablehnungsgrund quasi "frei Haus" zu liefern.
Auch die von Dir angegebene "Wechselwirkung" taucht in Nr. III.1.4 des Erlasses überhaupt nicht auf. Dort steht vielmehr unmißverständlich:
"Allein allgemeine betriebliche Veränderungen / Probleme (Produktionsänderungen,
Teilstillegungen, Betriebseinstellungen, Auftragsmangel,
Rationalisierungsmaßnahmen, etc.), von denen Nichtbehinderte
gleichermaßen betroffen sind, können eine Gleichstellung ebenso
wenig begründen..."

Von daher ist und bleibt die Erwähnung von allgemeinem Arbeitsplatzabbau im Sinnzusammenhang der von Dir dargestellten Begründung ein schwerer "handwerklicher" Fehler.
Ein weiterer Punkt, den ich in meinem ersten Post noch gar nicht erwähnt habe, ist die Frage, ob Du überhaupt etwas zu den positiven Auswirkungen einer Gleichstellung in Deiner Stellungnahme geschrieben hast. Aus der Fallschilderung geht das nicht hervor. Damit hätte man nämlich auch eine nicht so tolle sonstige Begründung noch "retten" können.

Unterm Strich bleibt für mich, daß du wahrscheinlich bei der ersten Gleichstellung an einen wohlmeinenden Sachbearbeiter geraten bist, der bereit war, aus Deiner Stellungnahme die für den Antragsteller positiven Aspekte herauszulesen und eben beim zweiten mal an einen, der eben die Stellungnahme anders interpretiert hat.

Was den Kontakt zur AA angeht, hat das natürlich auch etwas mit der Arbeitsatmosphäre zu tun. Natürlich sind telefonische Zusagen nicht verbindlich, aber gerade mit wenig Erfahrung bekommt man oft wertvolle Hinweise gerade bei problematischen Fällen zu dem, was die AA hören will. Mit Hilfe dieser Kontakte habe ich auch meine ersten Fälle "durchbekommen" und ein Gefühl für die Notwendigkeiten entwickeln können.

Wenn Du im Übrigen nicht bereit bist, langjährige Erfahrungen zu akzeptieren, wenn sie Dir nicht in den Kram passen, sondern sie als Arroganz abtust, solltest Du Dich fragen, ob Du in einem Fachforum wirklich an der richtigen Adresse bist. In vielen Fällen hilft halt nur klare Ansage und nicht "Kuscheln".

Ich erlaube mir nun mal mit der Erfahrung von 30-40 Gleichstellungsfällen pro Jahr, bei denen die letzte Ablehnung 2007 war, sowie als ehrenamtlicher Richter, der über Gleichstellung auch schon einige Male urteilen mußte, eine dezidierte Meinung. Wenn Du das als "Arroganz" bezeichnest, ist das wirklich nicht mein Problem, vor allem weil Du sachlich/fachlich kein Argument geliefert hast.


P.S.: Der Einsatz eines Sozialverbandes für allgemeine politische Anliegen sagt nichts über die Qualität seiner Beratung aus. Diese Beratungsqualität ist nun mal stark schwankend, da diese Verbände auch in der Beratung auf das Ehrenamt angewiesen sind und auf die Motivation der Ehrenamtlichen zur Weiterbildung.
Und der ver.di-Rechtsschutz ist nun mal nicht zur Verfolgung eigener zivil- und strafrechtlicher Ansprüche zB wegen "übler Nachrede" da. Wenn man die Satzung von ver.di und die Leistungsbeschreibung des Rechtsschutzes kennt, sollte man das auch wissen.

--
&Tschüß

Wolfgang


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