Keine Gleichstellung trotz ausreichender Begründung (Gleichstellung)

andreasb, Tuesday, 02.09.2014, 16:37 (vor 3530 Tagen) @ albarracin

Hallo,

da Du zulässige (Druck zur Teilzeitarbeit) und unzulässige (allg.
Arbeitsplatzabbau) Gründe miteinander vermischt hast,

Wie kommst Du darauf? Kennst Du das Formular nicht? Denn dort wird getrennt und explizit danach gefragt! Entsprechend wurde es ausgefüllt.

4) Ist der Arbeitsplatz aufgrund behinderungsbedingter Auswirkungen gefährdet?
5) Ist der Arbeitsplatz aus sonstigen Gründen gefährdet?


> kann sich die einzelne AA jetzt selbst aussuchen, welcher der Gründe für sie überwiegt.

Wohl eher nicht! Denn wie im ersten Post geschrieben fragt der AG den AN explizit wegen der Erkrankung nach einer AZ-reduzierung oder Kündigung.

So kommen derartige Entscheidungen zustande, weil es offensichtlich an < Grundwissen über Gleichstellungsgründe fehlt. :-(

Solche Sprüche sind eine Frechheit und von purer Arroganz. Du kennst mich nicht.

Hättest Du den von Hans-Peter verlinkten Gleichstellungserlass der AA mal
gelesen, wärst Du nämlich genau darauf gestoßen, daß allgemeiner
Arbeitsplatzabbau eben kein Gleichstellungsgrund ist.

Hättest Du verstanden was da steht, dann wäre Dir aufgefallen, dass Wechselwirkungen/Motivation des AG sehr wohl eine Rolle spielen.

Aus diesem Grund ist es auch idR vollkommen überflüssig, im Formular zur
Stellungnahme die Nr. 5 ("sonstige Gründe") zu beantworten, da dies regelmäßig
in die Irre führt. Ein "nein" anzukreuzen, reicht völlig aus.

Da bist Du definitiv auf dem Holzweg! Es geht auch immer um Wechselwirkung. Die Frage die dahinter steckt ist: Welche Motivation hat der AG?

Statt nachzufragen - was jetzt wahrscheinlich eh' nichts mehr bringt und auch
nicht Deine Aufgabe ist- wäre es auch besser gewesen, mal im Vorfeld mit der
betreffenden AA Kontakt aufzunehmen, um über den Fall zu sprechen.

Da kennst Du das AA aber nicht! Das gesprochene Wort hat bei denen absolut keine Bedeutung. Die verlangen alles schriftlich und äußern sich nicht am Telefon zu Details.

In einem Widerspruchsverfahren muß nun versucht werden darzulegen, daß [...]

Du hast anscheinend den Anfang meines Posts überlesen. In einem gleich gelagerten Fall und mit den selben Begründungen hat eine andere Kollegin die Gleichstellung erhalten! Also habe ich alles richtig gemacht. Btw: Beim durchblättern meiner Akten habe ich gesehen, dass es noch eine zweite mit den gleichen Begründungen in die Gleichstellung geschafft hat. Was willst Du noch als Beweis dafür, dass ich sehr wohl alles richtig ausgefüllt habe?

Sofern es sich bei der abgelehnten AN um ein Gewerkschaftsmitglied handelt,
würde ich sie eher an den gewerkschaftlichen Rechtsschutz verweisen, wo oft
professioneller gearbeitet wird. Sozialrecht ist im gewerkschaftlichen
Rechtsschutz voll erfasst.

Schau mal nach was der SoVD ist (früher Reichsbund) Ganz sicher gibt es niemand der qualifizierter ist. Dem SoVD haben wir einige Gesetze und viele Urteile zur Verbesserung der sozialen und Gesundheits- Leistungen zu verdanken. Schau mal deren Leistungsangebot an! Da schlackern einem die Ohren.

Und zur Gewerkschaft: ich bin aktives ver.di Mitglied. Aber dort eine Rechtsberatung zu bekommen kannst Du vergessen. ich hatte den Fall der wiederholten üblen Nachrede durch ein Betriebsratsmitglied(!). Keine Chance!

Ganz im ernst! Ich finde Deine Antworten überwiegend arrogant und unverschämt, weil Du mit jedem Satz unterstellst ich sei dumm, fehlinformiert und lesefaul. Dabei müsstest Du nur den Eingangspost richtig lesen. Darüber bin ich ziemlich verärgert!

Hilfreich war einzig der Satz mit dem Widerspruchsverfahren.


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