Keine Gleichstellung trotz ausreichender Begründung (Gleichstellung)

Monica99, Tuesday, 02.09.2014, 17:12 (vor 3530 Tagen) @ andreasb

Hallo,

hier wird u.U. missverstanden wer wann warum gleichgestellt werden kann.

Lese einmal alles unter A-z Gleichstellung! Auch gibt es viele ältere gute Beiträge zum Thema Gleichstellung die man mit der Suchfunktion findet.

Eine Gleichstellung eines Beschäftigten erfolgt idR nur, wenn der Arbeitsplatz aus GRÜNDEN DER BEHINDERUNG gefährdet ist!

Die Gefährdung aus Gründen der Behinderung muss für die AfA nachvollziehbar dargestellt werden.

Diese allgemeine Begründung "Begründet haben SBV und BR wie folgt: In unserem Unternehmen werden Arbeitsplätze abgebaut. (12% in 9 Monaten = 100 AN) Schwerbehinderten werden Aufhebungsverträge angeboten." stellt diese Anforderung eben leider nicht dar!

Denn hier wird "nur" eine allgemeine Alle AN betreffende negative Situation dargestellt. Es ergibt sich hieraus keine in der Behinderung des hier betroffenen Koll. liegenden Grund.

Krankenfehlzeiten können einen Grund darstellen, wenn es behindertenbedingte Krankenfehltage sind die auffällig sind und ggf weiter entstehen können.

Oft wird übersehen, dass das SGB IX ein Schutzgesetz ist. Es sollen Betroffene vor Nachteilen wegen der BEHINERUNG geschützt werden bzw behindertenbedingte Nachteile ausgeglichen werden.

Dieses ist auch wichtig, wenn eine AG betriebsbedingt kündigt und auch Schwerbehinderte davon betroffen sind. Wenn Schwerbehinderten dann genau so behandelt werden wie Nichtbehinderte muss das IA idR der Kündigung zustimmen, hat also keinen Grund hier die Zustimmung zu vermeiden.

Aus deiner aufgeführten Begründung geht eben nicht hervor, dass es hier in der Behinderung liegende Gründe für die mögliche Gefährdung gibt. Du willst keinen Nachteilsschutz/-ausgleich sondern eine Bevorteilung eines AN, ohne in der Behinderung liegende Gründe dafür aufzuführen. Dieses ist mit dem SGB IX nicht vereinbar.

Das in einem gleichgelagerten Fall eine AfA hier einen guten Tag hatte und eine Gleichstellung gewährt hat ist kein Grund. Es gibt hier keinen gesetzlichen Anspruch auf Gleichbehandlung. Es sind IMMER Einzelfallentscheidungen.

--
mfg Monica


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion