kurzfristige Ergänzungen der Wählerliste (Wahlen)
Hallo Wolfgang,
diese Kommentierung dürfte überholt sein durch BVerwG sowie durch LAG München,
wonach fehlender Einspruch keine Zulässigkeitsvoraussetzung für Wahlanfechtung ist.
Hallo Wolfgang,
diese Kommentierung dürfte überholt sein durch BVerwG sowie durch LAG München,
wonach fehlender Einspruch keine Zulässigkeitsvoraussetzung für Wahlanfechtung ist.
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