kurzfristige Ergänzungen der Wählerliste (Wahlen)
Hallo Wolfgang,
das von Dir verwiesene Urteil und die Rn bei Herrn Düwell behandelt ja nicht das Wahlrecht, sondern das Recht der Anfechtungsberechtigung im Zusammenhang mit Mängeln wegen der Richtigkeit der Wählerliste. Das Urteil und auch die Kommentierung in der Rn besagen nicht, dass das Wahlrecht hier nicht mehr bestehen würde.
Kann es auch nicht, da hier das SGB IX als höheres Recht ganz klar und eindeutig ist. Dieses verkünpft das Wahlrecht nur und ausschließlich mit dem vorliegen, dem bestehen einer Schwerbehinderung.
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mfg Monica