kurzfristige Ergänzungen der Wählerliste (Wahlen)
Hallo Heinrich,
das es Differenzen zwischen BverwG und BAG gibt, ist nichts Neues. Dau/Düwell geben nun mal idR der Rechtsprechung der Arbeitsgerichtsbarkeit den Vorrang.
Das von Dir angeführte Urteil des LAG München ist mE nicht einschlägig, da es kein Wort verliert über die Wahl- und Anfechtungsberechtigung bei verspäteter Offenbarung der eigenen Schwerbehinderteneigenschaft.
Hier wurde über die Aufnahme Dritter (Leih-AN) in das Wählerverzeichnis gestritten.
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&Tschüß
Wolfgang