kurzfristige Ergänzungen der Wählerliste (Wahlen)
Das stimmt so aber für das förmliche Verfahren nicht. Wenn ein sbM sich erst am Wahltag "outet", obwohl er oder sie bereits während der Auslegung der Wählerliste hätte Einspruch erheben können, ist dieser sbM nicht wahlberechtigt.
Hallo, das war bisher äußerst umstritten in der Literatur. Laut BAG darf jemand, der sich erstmals am Wahltag im Wahlraum meldet, bei BR-Wahl nicht wählen, wenn er zuvor nicht in der Wählerliste erfasst war. Ist auch übertragbar auf alle SBV-Wahlen sowohl in Betrieben als auch Behörden (BAG, 21.03.2017, 7 ABR 19/15). Ob dies gleichermaßen bei genereller SBV-Briefwahl gilt, wo es ja gar keinen bestimmten "Wahltag" für die Urnenwahl gibt, wurde nicht ausdrücklich entschieden.
Macht er hingegen am Tag zuvor beim Wahlvorstand seine Wahlberechtigung geltend, darf er mitwählen (so zuletzt LAG Hamm vom 02.09.2016, 13 TaBV 94/15).
Gruß,
Cebulon