förmliches WV - Wahlvorschlagsformular - Stützunterschriften - Manipulation (Wahlen)

Ken21, Thursday, 11.12.2014, 18:43 (vor 4332 Tagen)

Hallo,

der Wahlleiter hat in unserem Unternehmen am 03.11. das Wahlschreiben zur Wahl der Gesamtschwerbehindertenvertretung ausgehängt. Wir haben 9 Betriebe und auch 9 lokale Schwerbehindertenvertreter.
Leider gab es einige Unregelmäßigkeiten und ich möchte hier gerne Eure Sichtweise / Einschätzung insbesondere für eine Wahlanfechtung erhalten:

1. Der Wahlleiter, der von der amtierenden Gesamtschwerbehindertenvertreterin bestimmt wurde, hatte bereits Mitte OKTOBER 2 lokalen Schwerbehindertenvertretern das offizielle Formular für den Wahlvorschlag zur Verfügung gestellt. Es handelt sich dabei um die derzeitige Gesamtschwerbehindertenvertreterin und ihren Stellvertreter.
Die beiden hatten bereits im Oktober ihre notwendigen Stützunterschriften eingeholt. Damit haben sich beide einen zeitlichen Vorteil verschafft, da die anderen 2 zusätzlichen Kandidaten erst ab 3.11. mit der "Einsammlung" der Stützunterschriften beginnen konnten und letztendlich nur 2 Wochen Zeit haben ihre Stützunterschriften einzuholen. Der Wahlleiter hat den anderen Kandidaten erst nach dem 3.11. das offizielle Wahlvorschlagsformular zugeschickt. M.E. ist es nicht zulässig, die Stützunterschriften VOR dem Wahlerlass einzuholen - insbesondere wenn nur 2 Kandidaten diese Möglichkeit hatten, weil sie vorher schon das offizielle Wahlvorschlagsformular hatten.

2. Alle 9 lokalen Schwerbehindertenvertreter hatten sich im September getroffen, um die notwendige Anzahl der Stellvertreter zu besprechen. Die Mehrheit (7 von 9) war für 3 Stellvertreter und die noch amtierende Gesamt-Schwerbehindertenvertreterin (die nur 1 Stellvertreter wollte) sagte auch, dass sie die Mehrheitsmeinung akzeptiere und dem Wahlleiter das so weitergeben. Nun steht im Wahlausschreiben, dass doch nur ein Stellvertreter gewählt wird. Wir vertreten insgesamt 270 Schwerbehinderte und wir alle sind gesundheitlich angeschlagen. Deswegen war es der Mehrheit sehr wichtig, dass man mehrere Stellvertreter in der Gesamt-SBV etabliert, damit man im Krankheitsfall abgesichert ist.

3. Der Wahlleiter hat lediglich das Wahlausschreiben in den einzelnen Betrieben aushängen lassen. Wir sind aufgrund unserer Jobs die meiste Zeit nicht im Betrieb, sondern beim Kunden. Obwohl dies dem Wahlleiter bekannt war, hat er die Wahlberechtigten leider nicht per Email informiert. Offensichtlich wollte man nicht, dass sich noch andere zur Wahl aufstellen lassen bzw. das man keine vollen 2 Wochen für die Stützunterschriften hat. So haben die meisten Wahlberechtigten erst zufällig bei e. Aufenthalt im jeweiligen Betrieb erfahren, dass am 3.11. die Wahl eröffnet wurde. Die 2 zusätzlichen Kandidaten hatten damit faktisch nur 1 Woche Zeit ihre Stützunterschriften einzuholen, da beide erst am 10.11. von der Wahleröffnung erfahren hatten.

4. Aufgrund der Unzufriedenheit mit der derzeit noch amtierenden Schwerbehindertenvertreterin + Stellvertreter gehen wir davon aus, dass es nach der Wahl einen kompletten personellen Wechsel in der Gesamt-SBV geben wird. Leider nur mit 1 Stellvertreter (s. Punkt 2) Wenn der gewählte einzige Stellvertreter nach der Wahl offiziell zurücktritt, dann muss bzgl. der Stellvertreter eine Nachwahl stattfinden. Sofern dies der Fall ist, kann
a) die neu gewählte Gesamtschwerbehindertenvertretung bzgl. dieser Nachwahl der Stellvertreter einen neuen Wahlleiter bestimmen und
b) kann der neue Wahlleiter auch eine neue Anzahl der zu wählenden Stellvertreter (z.b. 3 anstatt vorher 1) festlegen?

4. Kann man die Wahl aufgrund Punkt 1 und / oder Punkt 2 anfechten? Wie sieht ihr die Chancen?

Im voraus herzlichen Dank.

Viele Grüße
Ken


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