förmliches WV - Wahlvorschlagsformular - Stützunterschriften - Manipulation (Wahlen)

Cebulon, Monday, 15.12.2014, 22:24 (vor 4328 Tagen) @ Ironie

Vorsichtshalber würde ich das Datum eben entsprechend von den Unterstützern setzen lassen.

Hallo Ironie,

ist mit "Datum... setzen lassen" Nachdatierung gemeint? Da wäre ich etwas vorsichtig, da eine solche Nachdatierung möglicherweise als Vorspiegelung falscher Tatsachen ausgelegt werden könnte - oder für was sonst noch. Dem Risiko würde ich mich und andere nicht aussetzen und niemand dazu raten.

Eigentlich kannst Du jetzt schon anfangen, Dir die Stützunterschriften für die Wahl 2018 zu sichern.

Ich halte auch diese Aussage für etwas gewagt. Ein solches Vorgehen könnte z.B. ganz schnell auffliegen, wenn jemand schon 2014 für 2018 unterschreibt, der 2018 möglicherweise gar nicht mehr im Unternehmen beschäftigt ist bzw. wenn er plötzlich 2018 bei einem anderen Bewerber unterschreibt, den er für geeigneter hält, oder gar selbst kandidiert. In jedem Fall beginnt der gesetzliche Sonderkündigungsschutz für einen Wahlbewerber nach § 15 Abs. 3 Satz 1 KSchG frühestens, wenn ein Wahlvorstand bestellt ist nach neuester Rechtsprechung und keinen Tag früher.

Gruß,
Cebulon


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