förmliches WV - Wahlvorschlagsformular - Stützunterschriften - Manipulation (Wahlen)
Hallo Ken,
es ist wohl der Wahlvorstand statt "Wahlleiter" gemeint. Einen Wahlleiter gibt es bei förmlicher Wahl mit Wahlausschreiben nicht.
Bei einer Nachwahl der Stellvertretung kann die Gesamt-SBV einen neuen Wahlvorstand bestellen, da ja das Amt des jetzigen Wahlvorstands mit dem Aushang des Wahlergebnisses erlischt. Dieser neue Wahlvorstand kann dann natürlich auch die Zahl der zu wählenden Stellvertreter neu bestimmen und erweitern nach der Fachliteratur.
Ein "Geschmäckle" hat das schon, wenn der Wahlvorstand nur per Aushang und nicht etwa auch per Intranet informiert, soweit dem Wahlvorstand bekannt war, dass sich unter den wahlberechtigten Vertrauenspersonen auch Außendienstler befinden, die sich die meiste Zeit nicht im Betrieb aufhalten. "Ein Schelm, wer Böses dabei denkt." Für eine Anfechtung dürfte das aber nicht ausreichen. Auch können Stützunterschriften schon vor Erlass des Wahlausschreibens gesammelt werden. Und Wahlvorschläge können auch formlos beim Wahlvorstand eingereicht oder einfach die Formulare aus der BIH-Wahlbroschüre rauskopiert werden.
Verständnisfragen dazu:
Wann wurde der Wahlvorstand von der Gesamt-SBV bestellt?
Wurde das Wahlausschreiben in allen neun Betrieben am 03.11.2014 ausgehängt?
Wurde die Wählerliste in allen neun Betrieben zur Einsicht ausgelegt laut Wahlausschreiben?
Waren zum Zeitpunkt des Aushangs des Wahlausschreibens vom 03.11.2014 denn wirklich schon alle neun regionalen Schwerbehindertenvertretungen gewählt? Darauf ist wahlrechtlich Rücksicht zu nehmen nach der Rechtsprechung!
Gruß,
Cebulon