förmliches WV - Wahlvorschlagsformular - Stützunterschriften - Manipulation (Wahlen)
Hallo Cebulon,
vielen Dank für Deine ausführliche Antwort.
Du schreibst von beiden Wahlen. Wir wählen die Gesamtschwerbehindertenvertretung (1 Vertrauensperson und 1 Stellvertreter). Sieht man die Wahl als 2 getrennte Wahlen an, weil es sich um die Wahl der Vertrauensperson und dann noch um den Wahlgang des 1. Stellvertreters der Vertrauensperson handelt?
Mittlerweilen hat sich herausgestellt, dass der ursprüngliche Wahlaushang doch nicht in allen 9 Betrieben durchgeführt wurde. Wir glaubten der mündlichen Aussage des Wahlleiters, aber in 2 Lokationen (HH, B) ist kein Aushang am schwarzen Brett zu finden.
=> Ist dies ein weiterer Anfechtungsgrund, wenn der Wahlaushang nicht in allen Betrieben aushängt? In § 5 der SchwbWO steht, dass eine Abschrift oder ein Abdruck des Wahlausschreibens vom Tage seines Erlasses bis zum Wahltag an einer oder mehreren geeigneten, den Wahlberechtigten zugänglichen Stellen vom Wahlvorstand auszuhängen und in gut lesbarem Zustand zu erhalten. Aber die Kolleginnen u. Kollegen aus Hamburg und Berlin kennen die Details der Wahl gar nicht. Man kann doch nicht erwarten, dass die Kollegen in die Deutschlandzentrale fahren, um irgendwie an den Wahlaushang zu kommen.
Über die Nachfrist hat mich der Wahlleiter telephonisch informiert. Der ursprüngliche Wahlaushang wurde diesbzgl. NICHT verändert.
Bzgl. der Nachwahl der Stellvertreter habe ich mich vermutlich falsch ausgedrückt. Es ist fast sicher, dass wir nach der Wahl einen neuen Gesamtschwerbehindertenvertreter und einen neuen ersten Stellvertreter (dieses Gesamt-SBVs) erhalten werden. D.h. obwohl hier vom Wahlleiter viele formale und inhaltliche Fehler begangen wurden, werden wir die Wahl letztendlich nicht anfechten, da wir trotzdem auf ehrliche Art und Weise unser Ziel erreichen werden (-> eine neue Gesamt-SBV) Wir wollen auf gar keinen Fall die neu gewählte (Gesamt-SBV) Vertrauensperson abwählen. Wir haben nur das Problem, dass durch den Wahlleiter entgegen den mehrheitlichen Wunsch entschieden wurde, dass wir bei der jetzigen Wahl der Gesamt-SBV nur EINEN Stellvertreter wählen. Die Mehrheit der Wähler wollte eigentlich 3 STellvertreter. Nun wollen wir NACH der erfolgten Wahl dieses Problem lösen und eine Nachwahl der STellvertreter durchführen, um mehrere STellvertreter zu etablieren. Auf diese Problematik bezog sich meine Frage, ob es hier eine "elegante" Art gibt, nach der durchgeführten Wahl mehrere STellvertreter zu etablieren, OHNE das die neugewählte Vertrauensperson der GSBV zurücktritt. D.h. es sollte nur eine Nachwahl der STellvertreter durchgeführt werden.
Hast Du dazu einen Idee?
Im voraus vielen Dank.
Viele Grüße
Ken