förmliches WV - Wahlvorschlagsformular - Stützunterschriften - Manipulation (Wahlen)
Hallo Cebulon,
herzlichen Dank für die schnelle und qualifizierte Nachricht.
Zu Deinen Fragen:
1. Der Wahlvorstand wurde von der Gesamt-SBV VOR dem 3.11. bestellt. Die lokalen SBVs wurden bis dato noch nicht informiert, wann genau die Bestellung des Wahlvorstandes stattfand.
2. Das Wahlausschreiben wurde am 3.11. in allen Betrieben ausgehängt.
3. Die Wählerliste liegt laut dem Wahlausschreiben NUR in unserem Hauptbetrieb in Köln aus. D.h. die SBVs von den anderen Lokationen müßten extra nach Köln fahren, um die Liste einsehen zu können. Ist das rechtens?
4. Ja, zum Zeitpunkt des Aushangs waren bereits alle 9 lokalen SBVs gewählt.
Nochmals eine kurze Frage zu der Nachwahl der Stellvertreter. Wir wollen ja damit erreichen, dass wir mehrere Stellvertreter etablieren können (da wir ja momentan lt. Wahlerlass nur 1 Stellvertreter wählen werden). Ich werde vermutlich bei der aktuellen Wahl als einziger Stellvertreter gewählt. Wie soll ich am besten NACH der Wahl vorgehen? Rücktritt nach z.b. 2 Wochen im Amt und Einleitung einer Neuwahl der Stellvertreter durch die Vertrauensperson? Oder gibt es da einen eleganteren Weg?
Mittlerweilen hat sich herausgestellt, dass die Frist für die Abgabe eines Wahlvorschlages auf den 24.11. (d.h. 3 Wochen anstatt 2 Wochen nach Wahlerlass) durch die Wahlleitung verlängert wurde. Offizieller Grund war, dass die Wählerliste erst am 5.11. ausgelegt wurde und man deshalb die Frist um 7 Tage verlängert hat. (Aushang wurde entsprechend abgeändert).
Vermutlich war der tatsächliche, inoffizielle Grund für die Verlängerung, dass die Gesamt-Schwerbehindertenvertreterin massive Probleme hatte 3 Stützunterschriften zu erhalten, weil ein eingeplanter Unterschreibender seine Unterschrift verweigerte und der 3te Unterschreibende in Urlaub war und erst am 23.11. vom Urlaub zurückkehrte. Kann man einfach die Abgabefrist für Wahlvorschläge um 7 Tage verlängern, nur weil die Wählerliste um 3 Tage zu spät ausgelegt wurde?
Bzgl. der Unterschrifteneinholung VOR d. Wahlerlass. Die anderen 7 lokalen SBVs wußten ja nicht wann die Wahl eigentlich stattfindet. Die Gesamt-SBVerin + Stellvertreter kannten den Termin hatten damit "Insiderinformationen" und nutzen diese Info aus. D.h. die für eine Wahl bestehende Chancengleicheit war nicht mehr gewahrt. Ist das trotzdem kein Grund für eine Anfechtung? Zusätzlich war dem Wahlvorstand bekannt, dass viele Kollegen im Außendienst bzw. auch im Home Office tätig sind und sehr selten im Betrieb anwesend sind. D.h. es war zu erwarten, dass viele lokalen SBVs den Wahlaushang zu spät sehen werden....
Vielen Dank
Ken