Keine Wahlen im regelmäßigen Wahlzeitraum! (Wahlen)
Liebe Forum-Mitglieder,
ich benötige eure Hilfe.
Im Wahlzeitraum (01.10. und 30.11.2014 ) hat in einer Einrichtung meines Geltungsbereiches die zu diesem Zeitpunkt amtierende SBV keine Wahlversammlung einberufen, obwohl die erforderliche Anzahl von 5 schwerbehinderten und gleichgestellten Mitarbeitern vorhanden war. D.h. es fanden keine Wahlen der SBV im oben genannten Zeitraum statt.
Die ehemalige SBV teilte mir jetzt mit, dass sie gebeten wurde kommissarisch die Aufgaben der Vertrauensperson der SBV bis zur Wahl weiterhin wahrzunehmen, was sie jetzt auch tue. Ist das überhaupt möglich? Kann der Arbeitgeber kommissarisch diese Aufgabe an eine Person (z.B. an die bis zur letzten Periode amtierende SBV) übertragen? Welche Gesetzlichkeiten bestehen hier?
Nach meinem Verständnis geht das nicht! Da keine SBV gewählt wurde tritt jetzt eigentlich die HSBV des Geltungsbereiches in das örtliche Mandat. Liege ich da richtig?
Welche Folgen hat die Amtsausübung ohne Mandat für die betreffende Person und den Arbeitgeber?
Da die ehemalige SBV jetzt offiziell nicht mehr im Amt ist, darf sie überhaupt noch zur Wahlversammlung einladen. Wer darf in diesem Fall noch alles zur Wahlversammlung einladen?
Für eure Hilfe bedanke ich mich recht herzlich.
Viele Grüße
Katja