Keine Wahlen im regelmäßigen Wahlzeitraum! (Wahlen)

Cebulon, Wednesday, 04.02.2015, 19:51 (vor 4277 Tagen) @ Kati

... und dass zu der Wahlversammlung aller Voraussicht nach gemäß § 19 Abs. 2 SchwbVWO der örtliche Personalrat einladen wird. Ist das in diesem Fall möglich? Oder muss die HSBV auf jeden dazu einladen. Im § 19 Abs. 2 SchbVWO ist diese ja nicht mit genannt.

Hallo Kati,

Wolfgang hat Recht nach vorherrschender Literaturmeinung. Sofern es weder GSBV noch BSBV geben sollte, wäre die HSBV am Zuge und nicht der örtliche PR. Sollte es aber eine GSBV oder eine BSBV geben, wäre diese und nicht die HSBV vorrangig für die Einleitung der Wahl zuständig.

Da keine SBV gewählt wurde tritt jetzt eigentlich die HSBV des Geltungsbereiches in das örtliche Mandat. Liege ich da richtig?

Das kommt darauf an. Das wäre nur dann der Fall, wenn es keine andere für diese Dienststelle zuständige überörtliche SBV geben sollte wie Gesamt- oder Bezirksschwerbehindertenvertretung. Sollte dies zutreffen, hat diese und nicht die HSBV das örtliche Mandat.

Gruß,
Cebulon


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