Keine Wahlen im regelmäßigen Wahlzeitraum! (Wahlen)

albarracin, Baden-Württemberg, Tuesday, 03.02.2015, 22:20 (vor 4277 Tagen) @ Hotte

Hallo,

ich sehe es wie Hotte, der Fall ist doch recht klar. Sofern die Wahlen für die örtliche SBV nicht weniger als ein Jahr her war, ist das Mandat spätestens am 30.11. erloschen. § 94 Abs. 5 iVm Abs. 7 SGB IX läßt da gar keinen Spielraum.
Wenn Du die zuständige HSBV bist, hast Du gem. § 97 Abs. 3 die direkte Zuständigkeit als örtliche SBV mit der Aufgabe, umgehend Neuwahlen einzuleiten.

Der AG hat hier jedenfalls gar nix zu bestimmen.

--
&Tschüß

Wolfgang


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