Keine Wahlen im regelmäßigen Wahlzeitraum! (Wahlen)

albarracin, Baden-Württemberg, Wednesday, 04.02.2015, 19:38 (vor 4277 Tagen) @ Kati

Hallo,

der PR hat gem. § 19 Abs. 2 SchwVWO in Deinem Fall kein Recht, eine WV einzuberufen.
Es gibt nämlich eine SBV vor Ort, nämlich die HSBV (also Dich), die gem.§ 97 Abs. 3 iVm Abs. 1 Satz 2 in sämtliche Rechte (und Pflichten) der örtlichen SBV eintritt. Dazu gehört nun mal auch die Einleitung der Wahl gem. § 19 Abs. 1 SchwVWO.

So zB auch Neumann/Pahlen..., SGB IX, Pahlen, § 97 SGB IX, Rn. 11)

--
&Tschüß

Wolfgang


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