Keine Wahlen im regelmäßigen Wahlzeitraum! (Wahlen)
Hallo,
der PR hat gem. § 19 Abs. 2 SchwVWO in Deinem Fall kein Recht, eine WV einzuberufen.
Es gibt nämlich eine SBV vor Ort, nämlich die HSBV (also Dich), die gem.§ 97 Abs. 3 iVm Abs. 1 Satz 2 in sämtliche Rechte (und Pflichten) der örtlichen SBV eintritt. Dazu gehört nun mal auch die Einleitung der Wahl gem. § 19 Abs. 1 SchwVWO.
So zB auch Neumann/Pahlen..., SGB IX, Pahlen, § 97 SGB IX, Rn. 11)
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&Tschüß
Wolfgang