Keine Wahlen im regelmäßigen Wahlzeitraum! (Wahlen)

Heinrich, Tuesday, 03.02.2015, 23:56 (vor 4277 Tagen) @ Kati

Hallo,

also wie die Koll. schon richtig schrieben, Mandat ist erloschen.
Das bedeutet auch,
1. Die alte SBV hat KEIN Recht mehr hier tätig zu werden.
2. Sie darf auch hier keine Untetlagen mehr einsehen, wären Datenschutzverletzungen.
3. Sie darf NICHT mehr als SBV an BR/PR Gremien teilnehmen. Die Teilnahme, sofern sie nicht auch ein BR/PR Mandat hat, würde gegen die Nichtöffentlichkeit dieser Gremien verstoßen, was Rechtsfolgen haben kann.

4. Der AG darf sie NICHT mehr als SBV einbinden, er würde hier dann auch Datenschutzverletzungen begehen, was rechtlich Folgen haben kann.

5. Die HSBV ist per Gesetz im Mandat und müsste Wahlen einleiten. Weiter den AG, BR/PR auf ihre Zuständigkeit hier gem. § 95 SGB IX hinweisen und die Beteiligung einfordern. Weiter die EHEMALIGE SBV auffordern unverzüglich ALLE Unterlagen der SBV an sie herauszugeben, da sie nun bis zur Wahl das Mandat hat.


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