Keine Wahlen im regelmäßigen Wahlzeitraum! (Wahlen)
Liebe Forum-Mitglieder,
zunächst vielen Dank für eure Antworten. Sie waren sehr hilfreich.
Die ehemalige Schwerbehindertenvertretung und der Arbeitgeber sind bereits informiert. Von der Einrichtung erfuhr ich, dass die Absicht besteht zeitnah eine Neuwahl der Schwerbehindertenvertretung durchzuführen und das zu der Wahlversammlung aller Voraussicht nach gemäß § 19 Abs. 2 SchwbVWO der örtliche Personalrat einladen wird. Ist das in diesem Fall möglich? Oder muss die HSBV auf jeden dazu einladen. Im § 19 Abs. 2 SchbVWO ist diese ja nicht mit genannt.
Viele Grüße
Kati