Keine Wahlen im regelmäßigen Wahlzeitraum! (Wahlen)
Hallo,
nur wenn sie zum Wahlzeitpunkt ein gültiges Mandat hatte. Das aktive Wahlrecht ist doch klar geregelt im Gesetz!
Nun wäre die Frage zu klären, wenn unberechtigte Teilnahme, wäre die Wahl dann nichtig oder NUR anfechtbar!