Nichteinbindung der Stellvertreterin obwohl Vertrauensfrau verhindert ist (Gesamt-Konzern-SBV)

Wanja1990, Tuesday, 24.03.2015, 22:54 (vor 3343 Tagen)

Hallo,

wir vertreten in unserer Gesamtschwerbehindertenvertretung 255 Schwerbehinderte.
Leider bindet mich die Gesamt-Vertrauensfrau nicht in unsere Gesamtschwerbehindertenvertretung ein, obwohl Sie oft verhindert ist.

1) Zum einen finden regelmäßig zeitgleich 2 nicht anders terminierbare Sitzungstermine (z.b. zeitgleicher GBR-Ausschuss- u. Gesamtbetriebsratstermin) statt. Die Gesamtschwerbehindertenvertretung hätte bzgl. beider Termine ein Teilnahmerecht und ich könnte als Stellvertreterin problemlos einen der beiden Termine wahrnehmen. Ich werde jedoch im Vorfeld gar nicht informiert, dass hier eine zeitliche Überschneidung von 2 Sitzungen vorliegt.
2) Zusätzlich nimmt die Gesamtschwerbehindertenvertreterin an einigen Ausschüssen einfach gar nicht teil, weil sie diese Termine als nicht so wichtig betrachtet, obwohl keine zeitliche Überschneidungen mit anderen Sitzungsterminen vorliegen.

In beiden Fällen (zeitliche Überschneidung bzw. Ausschuss per se als nicht wichtig zu erachten) könnte ich problemlos diese Termine wahrnehmen.

Habe ich hier nicht ein Recht darauf, dass ich rechtzeitig informiert werde, damit ich die Stellvertretung ausüben kann? Als gewählte Mandatsträgerinnen haben wir doch eine Verpflichtung gegenüber den Wählern, dieses Amt auch auszuüben und wenn möglich an allen Ausschuss- und Gesamtbetriebsratsterminen auch teilzunehmen.

Was kann ich machen, wenn die Gesamtschwerbehindertenvertrauensfrau trotz 2-maligem ausdrücklichen Hinweis nachwievor mich als Stellvertreterin nicht aktiv werden läßt, obwohl die oben erwähnten Vertretungssituationen immer wieder vorliegen?

Vielen Dank für Eure Hilfe.


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