Nichteinbindung der Stellvertreterin obwohl Vertrauensfrau verhindert ist (Gesamt-Konzern-SBV)

Wanja1990, Thursday, 26.03.2015, 22:47 (vor 3341 Tagen) @ Heinrich

Vielen Dank für die Antwort.

Ich habe jedoch noch eine Frage zu der Überschneidung von 2 sehr wichtigen Ausschüssen. Es findet zeitgleich der BEM-Ausschuss und der Gesundheits-Ausschuss statt. Natürlich kann die Vertrauensfrau nur an einem Ausschuss teilnehmen. Aber ich sehe es nachwievor als äußerst wichtig an, dass die Schwerbehindertenvertretung an beiden Ausschüssen vertreten ist, insofern da es ja auch möglich wäre. Aus rechtlichen Gründen spricht meiner Meinung nach nichts dagegen, dass ich als Stellvertreterin an einem der beiden Ausschüsse teilnehme. Liegt dies nachwievor in der Entscheidungsfreiheit der Vertrauensfrau mich als Stellvertreterin für keinen der beiden Ausschüsse einzubinden, obwohl gerade diese BEIDEN Ausschüsse für die Schwerbehinderten von besonderem Interesse sind?

Danke.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion