Nichteinbindung der Stellvertreterin obwohl Vertrauensfrau verhindert ist (Gesamt-Konzern-SBV)

Heinrich, Friday, 27.03.2015, 18:51 (vor 3340 Tagen) @ rollo

Hallo Rollo,

gegen engen Kontakt ist ja auch nichts einzuwenden, sofern man die Regelungen und Rechtsfolgen sowie den Datenschutz auch aus dem Grundsatz der Einpersonenvertretung beachtet.

Denn auch ein gutes Wollen oder gut gedacht hebelt die Gesetze nicht aus.

Auch sollte man NIE sich darauf berufen, dass bisher ALLE, auch der AG hier keine Bedenken oder Einwände gegen nicht vom Gesetz gedecktes Handeln hat/hatte. Denn dieses kann sich ganz leicht ändern. Dann zählt bisher geübtes Handeln und Duldung nicht. Gleiches gilt, wenn es hier einmal vor dem Gericht landet/endet.


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