Nichteinbindung der Stellvertreterin obwohl Vertrauensfrau verhindert ist (Gesamt-Konzern-SBV)

albarracin, Baden-Württemberg, Friday, 27.03.2015, 12:23 (vor 3348 Tagen) @ Wanja1990

Hallo,

wer Augen hat zu lesen, der lese !

Dir ist jetzt ausführlich der weite Ermessensspielraum der SBV dargelegt worden. Das gilt auch für Termine die Du für "äußerst wichtig" hältst.
Um es mal ganz krass zu sagen, bevor Du noch weitere Einzelfalldiskussionen anzettelst:
Deine Sicht der Dinge (als Stellvertretung) über die Wichtigkeit von Terminen bei Terminkollisionen interessiert nicht !
Allein die amtierende SBV entscheidet über Wichtigkeit und weniger Wichtigkeit. Das mag man für schlecht halten, ist aber nun mal geltende Gesetzeslage.

Deswegen ist es vollkommen kontraproduktiv, hier rechtlich argumentieren zu wollen. Wie ich Dir schon mal geraten habe, suche das offene und sachliche Gespräch mit der SBV.

--
&Tschüß

Wolfgang


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion