Abmahnung (Umgang mit Arbeitgeber)

Jürgen aus Porta, NRW, Thursday, 09.07.2015, 20:34 (vor 4124 Tagen)

Hallo :-)

Ich hatte gestern ein Gespräch mit den Personalleiter.( der auch Beauftragter ist )
er ist der Meinung, nach Auskunft seiner Rechtsberatung, wenn die SBV von der Personalleitung mitgeteilt bekommt das ein Schwerbehinderter Mitarbeiter eine Abmahnung erhalten soll, darf die SBV mit den Mitarbeiter im Vorfeld aber nicht drüber sprechen.
Wie soll ich mir eine Stellungnahme abgeben wenn ich nicht seine Darstellung des Sachverhaltes erfahre.
Vielleicht kann ich ja die Abmahnung noch abwenden, das sie nicht ausgehändigt wird.
Gibt es darüber eine Rechtsprechung?

--
Gruß
Jürgen


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