Abmahnung (Umgang mit Arbeitgeber)

Heinrich, Friday, 10.07.2015, 22:00 (vor 4123 Tagen) @ Jürgen aus Porta

Hallo Jürgen,

wenn der § 84 Abs 1 SGB IX beachtet und angewandt wurde, wurde doch auch der Grund der möglichen bzw drohenden Abmahnung behandelt und im Verfahren auch der Betroffene beteiligt bzw man hat mit diesem gesprochen. Daher sollte allen Beteiligten alles bekannt sein und daher der "Maulkorb" sinnlos sein.

Weiter ist der AG und auch der BASchwb gegenüber der SBV nicht weisungsbefugt.

Mich verwundert, auch weil Du hier nichts zum Verlauf/ Ergebnis des § 84 Abs 1 SGB IX Verfahren geschrieben hast, warum der Grund der Abmahnung nicht erledigt wurde, es also weiterhin zu einer Abmahnung kommen soll.

Wurde der § 84 Abs 1 SGB IX beachtet und angewandt?

Denn wenn nicht und die SBV und BR haben hier nicht auf die Beachtung/ Anwendung bestanden, könnte man hierin eine Mandatspflichtverletzung sehen. Denn es gehört mit zu den ersten Pflichten, eine Bedrohung der Beschäftigung abzuweisen.


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